Ja, unter bestimmten Bedingungen:
- US-Teilaktionäre können abstimmen.
- Anteilseigner mit Teilaktien aus dem Vereinigten Königreich und der EU müssen mindestens eine ganze Aktie halten, um abstimmen zu können.
Die Abstimmung ist optional. Berechtigte Aktionäre erhalten gegebenenfalls E-Mails zur Stimmrechtsvertretung über proxyvote.com, einen externen Dienstleister.