Die folgenden Gebühren können anfallen:
FX-Aufschlag – 0,4 %
Gilt für Käufe, Verkäufe und Ausschüttungen aus Kapitalmaßnahmen/Barausschüttungen, wenn die Instrumentenwährung von Ihrer Kontowährung abweicht.
Eine Schätzung wird bei der Platzierung einer Order angezeigt; der endgültige Betrag wird bei Ausführung (Käufe) oder Abrechnung (Verkäufe) bestätigt.
Regulierungsgebühren und Steuern
Gebühren Dritter, die von der jeweiligen Börse oder Aufsichtsbehörde festgelegt werden, je nach Markt variieren und zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden.